Verkehrsunfallrecht

Es hat gekracht? Schöne Sch…

So was sagt doch kein Rechtsanwalt! Aber es stimmt trotzdem. Am Unfalltag nichts als Hektik, dann die Laufereien wegen der Reparatur. Und jetzt will der Unfallgegner plötzlich auch noch zu allem Uuml;berfluss nicht schuld gewesen sein. Gibt es denn niemand, der Ihnen wenigstens den lästigen Schreibkram abnimmt?

Unser Service für Sie:

  • komplette Unfallregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • in komplizierten Fällen Beratung über die sinnvolle Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung (z. B. Auslandsunfall)
  • Unfallverletzung? Ich verhelfe Ihnen zu einem angemessen Schmerzensgeld und regele den Verdienstausfallschaden.
  • Unfall mit tragischem Ausgang (Unfalltod): Genugtuung und Versorgung der Angehörigen ist möglich!

Und wer bezahlt das?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Kosten in der Regel Ihre Versicherung. Aber auch wenn Ihr Unfallgegner allein oder ganz überwiegend den Unfall verschuldet hat kommt eine Versicherung für die Rechtsanwaltskosten (zumindest zum Großteil) auf: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss auch die Anwaltskosten zahlen, wenn Sie sich anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche bedienen.